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Daten und Bioproben


Biobank

Die CHRIS-Biobank, eine Ressource für die Forschung

Die Biobank ist sowohl der physische Ort, an dem biologische Proben aufbewahrt werden, als auch eine Betriebseinheit, die für die Lagerung und Verwaltung von biologischem Material und den damit verbundenen Daten zuständig ist. Die Möglichkeit, biologische Proben von Menschen aufzubewahren und die enorme Menge an Informationen, die mit diesen Proben verbunden sind, eröffnen der biomedizinischen Forschung die Chance, Forschungsprojekte und Studien zu initiieren und zu entwickeln. Darüber hinaus ermöglicht sie den Aufbau von internationalen und lokalen Netzwerken für die Forschungszusammenarbeit. All diese Aktivitäten können positive Auswirkungen auf die klinische Praxis haben. Die Biobank ist daher eine wichtige Ressource für die wissenschaftliche Forschung, da sie die Analyse von Daten und Proben auch nach ihrer Sammlung ermöglicht. Die Konservierung eröffnet auch neue Möglichkeiten für die Zukunft: Heute noch unbekannte oder mit der heutigen Technik nicht messbare Parameter können in Zukunft untersucht werden. Durch die mehrmalige Teilnahme an der CHRIS-Studie wird es möglich, zeitliche Veränderungen des Gesundheitszustands zu beobachten. Proben und Daten aus verschiedenen Teilnahmedaten miteinander zu vergleichen, wodurch wichtige Informationen gewonnen werden, die sowohl für die biomedizinische Forschung als auch für die öffentliche Gesundheitspolitik genutzt werden können. Diese Studien gewinnen an wissenschaftlichem Wert und Vorhersagekraft, wenn sie eine große Zahl von Teilnehmenden einbeziehen und wenn sie mit anderen Daten aus dem Gesundheitssystem integriert werden können. 

Die Biobank in Zahlen

Von Teilnehmenden werden 70 Reagenzgläser mit biologischem Material eingelagert. Die Biobank bewahrt bei 4, ‑20, ‑80 und ‑190°C das Material von etwa 16.000 Personen aus CHRIS und anderen Studien des Instituts für Biomedizin auf (Stand: September 2022). Das bedeutet, dass insgesamt mehr als 1.100.000 Reagenzgläser gelagert werden.

Außerdem werden mehr als 70 verschiedene Datentypen (z. B. Daten zum Gesundheitszustand und zum Lebensstil, von klinischen Untersuchungen wie Blutdruckmessung und Elektrokardiogramm, Blut- und Urinparameter, genetische Daten, Metaboliten) gespeichert.


Die Infrastruktur der CHRIS-Biobank

Die CHRIS-Biobank umfasst mehrere Standorte, die sich im Krankenhaus Meran, im Krankenhaus Bozen und im Institut für Biomedizin in Bozen befinden.

Die Proben werden abhängig von ihrer Beschaffenheit  auf -20, -80 oder -190 °C tiefgekühlt und in mechanischen Gefriergeräten oder in Stickstoffdampf gelagert. Die Räumlichkeiten für die Lagerung der tiefgefrorenen biologischen Proben erfüllen alle technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen zum Schutz der gelagerten Proben und des Personals. Diese Infrastrukturen ermöglichen es, biologische Proben von hoher Qualität aufzubewahren und der Forschung zur Verfügung zu stellen.

Die Daten werden in elektronischer Form auf Datenträgern gespeichert, die mit angemessenen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sind, um die Integrität der Daten und die Privatsphäre der Person, von der sie stammen, zu schützen: für das Krankenhaus von Schlanders bestimmte Computer, spezielle Netzverbindung für die Übertragung zu den Computern des Instituts für Biomedizin, durch Überwachung oder elektronische Instrumente geregelter Zugang zu den Räumlichkeiten.

Die in den Biobank aufbewahrten Daten und Proben sind (ab dem Datum der letzten Einwilligung) 30 Jahre lang nutzbar und rückverfolgbar.

Da der Wert der Proben und der zugehörigen Daten aufgrund der Einbeziehung neuer Informationen, die von den Teilnehmenden und den Proben selbst stammen, ständig zunimmt, gibt es Maßnahmen, um die Ressource im Falle unvorhergesehener Ereignisse wie technischer oder katastrophaler Probleme zu schützen.

In der CHRIS-Studie gesammelte biologische Proben

Bei den gesammelten biologischen Proben handelt es sich hauptsächlich um Blut und Urin. Für spezielle Studien werden mitunter auch anderes biologisches Material gesammelt. Ein Teil der Blut- und Urinproben wird für die klassische Analyse der hämatochemischen Parameter und Indikatoren verwendet, die in der heutigen medizinischen Praxis eingesetzt werden, um ein Bild des Gesundheitszustands der Person zu erhalten. Der Rest der Blut- und Urinprobe wird in den Einrichtungen der Biobank aufbewahrt und ausschließlich für die wissenschaftliche Forschung verwendet.

Die im CHRIS-Zentrum in Schlanders entnommenen Blutproben werden unter temperaturkontrollierten Bedingungen nach Meran und Bozen transportiert, wo sie mit Hilfe von Robotersystemen in Reagenzgläser aufgeteilt werden. Jedes Reagenzglas ist mit einem eindeutigen zweidimensionalen Barcode versehen. Für jeden der Teilnehmenden werden etwa 70 Reagenzgläser gelagert, die in neun unterschiedliche Arten von Blutkomponenten unterteilt sind: Das Blut wird in seine Bestandteile - Plasma, Serum, zellulärer Anteil - getrennt und aus den Zellen wird die DNA extrahiert. Dank des Einsatzes von Software wird die Aufbewahrungsgeschichte jedes einzelnen Reagenzglases erfasst. Auch die Urinproben werden nach entsprechender Aufbereitung und Aufteilung in weiteren Reagenzgläser eingefroren und mit einem eindeutigen zweidimensionalen Barcode versehen aufbewahrt.

Aus biologischen Proben, die in der Biobank unter lebensfähigen Bedingungen bei -190° C gelagert werden, können immortalisierte Zelllinien gewonnen oder die aufbewahrten Zellen umprogrammiert werden, um neue Zelltypen zu erhalten. Dabei werden erwachsene Zellen, z.B. Muskelzellen, in den Zustand von adulten, pluripotenten Stammzellen überführt, die dazu veranlasst werden können, sich in einen spezifischen Zelltyp zu differenzieren. So können aus erwachsenen Zellen verschiedene Zelltypen gewonnen werden (z. B. Herzzellen oder Neuronen), an denen in vitro untersucht werden kann, welche molekularen Mechanismen in der Zelle einer Erkrankung zugrunde liegt und wie sie auf verschiedene Reize reagieren.

In der CHRIS-Studie gesammelte Daten

Zu den gesammelten Daten gehören:

  • Informationen aus Interviews und Fragebögen zu Lebensstil, Gesundheitszustand, Vorerkrankungen und Einnahme von Medikamenten, Familiengeschichte

  • anthropometrische und klinische Messungen: Elektrokardiogramm, Messung von Gewicht, Größe, Körperzusammensetzung, Blutdruck, Messung der Schmerzgrenze, Überwachung von Bewegungsstörungen und altersbedingten Krankheiten

  • Blut- und Urinanalyse

  • Informationen, die aus der biologischen Probe gewonnen wurden. So stellt beispielsweise die aus der Probenanalyse gewonnene DNA-Sequenz eine zusätzliche Information dar, die aus der biologischen Probe gewonnen und in der Biobank gesammelt wurde

  • Daten zu körperlicher Aktivität und Schlaf über einen Beschleunigungssensor (Akzelerometer) am Handgelenk

  • Informationen über Proben, die von Forschungseinrichtungen oder Laboratorien stammen, die mit Eurac Research zusammenarbeiten oder im Auftrag von Eurac Research Analysen durchführen.


Governance und Recht: Einleitung

Wie werden Daten und biologische Proben gehandhabt?

Biologische Proben, klinische und anthropometrische Messungen sowie Informationen über die klinische und medizinische Vorgeschichte der Teilnehmenden, die im Krankenhaus in Schlanders gesammelt wurden, werden nach Bozen und Meran geschickt, wo sie in den Einrichtungen der Biobank und in den elektronischen Archiven sicher aufbewahrt werden.

Nach Erhalt der erforderlichen Genehmigungen können die Forschenden die Daten und Proben für die wissenschaftliche Forschung am Institut für Biomedizin der Eurac Research in Bozen und an den anderen Forschungsinstituten, die an der CHRIS-Studie mitarbeiten, verwenden.

Um die Privatsphäre der Teilnehmenden zu schützen, gibt es Regeln für die Handhabung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von Daten und Proben, die eine sichere Verwendung in der Forschung ermöglichen.

Die aus den Daten und den biologischen Proben der Teilnehmenden gewonnenen Informationen geben Aufschluss über:

  • den Gesundheitszustand der Teilnehmenden

  • den Verwandtschaftsgrad der Teilnehmenden zu anderen Teilnehmenden

  • den Gesundheitszustand der Familie der Teilnehmenden, z. B. bei Vorliegen von vererbbaren Krankheiten.


Alle gesammelten und aus weiteren Analysen stammende Informationen werden daher als äußerst sensibel eingestuft und werden mit absoluter Vertraulichkeit gehandhabt. Gesundheits- und genetische Daten gehören zu speziellen Kategorien der personenbezogenen Daten (sensible Daten), für die die Datenschutz-Grundverordnung( (DSGVO) und die nationalen Rechtsvorschriften besondere Schutzmaßnahmen vorsehen. Daher wendet die CHRIS-Studie entsprechende Regeln für den Schutz und die Vertraulichkeit der Daten und biologischen Proben der Teilnehmenden an.


Governance und Recht: Schutz

Datenschutz und Schutz der Privatsphäre der Teilnehmenden

Pseudonymisierung

Um eine direkte Identifizierung der Teilnehmenden zu verhindern, werden die im Rahmen der CHRIS-Studie erhobenen Daten und Proben „pseudonymisiert“ (kodiert). Dies bedeutet, dass gemäß Art. 4(5), DSGVO:

  • Die in der CHRIS-Studie gesammelten Proben und Daten von Anfang an und während aller mit der Studie verbundenen Tätigkeiten (Probentransport, Forschungsarbeit) mit einem alphanumerischen Code (Pseudonym oder CHRIS-Code) versehen werden;

  • Der Code enthält keinen Anhaltspunkt zur Identifizierung der Teilnehmenden enthält. Nur befugte Mitarbeiter des Instituts für Biomedizin verfügen über den Umwandlungsschlüssel, der es ermöglicht, den Code mit dem Namen des Teilnehmenden zu verknüpfen;

  • Die biologischen Proben, die für die Durchführung von Blutuntersuchungen zu klinischen Zwecken entnommen werden, mit dem Vor- und Nachnamen des Teilnehmenden versehen sind und direkt vom Südtiroler Sanitätsbetrieb gemäß der klinischen Routine analysiert werden.

Pseudonymisierung ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, die direkte Identifizierung einer Person zu verhindern. Zu diesem Zweck werden Daten, die die Person direkt identifizieren, wie Vor- und Nachname, durch indirekt identifizierende Daten (z. B. Pseudonyme, Kennnummer) ersetzt.

Andere Sicherheitsmaßnahmen

  • Um zu verhindern, dass Außenstehende Zugang zu den Räumlichkeiten erhalten, in denen Daten und Proben gelagert werden, sind die automatisierten Gefriersysteme und die Computer nur für befugtes Personal zugänglich und mit modernen Sicherheitssystemen ausgestattet.

  • Nur befugtes und entsprechend geschultes Personal hat Zugriff auf personenbezogene Daten. Dieses Personal ist vertraglich verpflichtet, die Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen zu verwenden.

  • Personenbezogene Daten werden von den klinischen und molekularen Daten getrennt aufbewahrt. Von den Daten werden regelmäßig Sicherungskopien erstellt, die an getrennten Orten aufbewahrt werden

  • Datenübertragungen erfolgen in verschlüsselter Form.


Governance und Recht: Verwendung von Daten und Proben

Verwendung von Daten und biologischen Proben

Die gesammelten Daten und das Material werden für 30 Jahre ab dem Datum der letzten Einwilligung aufbewahrt. Die Daten und Proben werden von Eurac Research für die im Informationsmaterial beschriebenen Forschungsziele der CHRIS-Studie verwendet.

Alle Teilnehmenden können jederzeit ihre Einwilligung zur Aufbewahrung der Daten und Proben widerrufen. In diesem Fall werden die Daten und das biologische Material des Teilnehmenden gemäß der Anweisung vernichtet oder anonymisiert. In der informierten Einwilligung kann auch festgelegt werden, ob die Daten und Proben im Falle des Todes oder der Geschäftsunfähigkeit der Wissenschaft zur Verfügung gestellt oder vernichtet werden sollen. Ferner können Teilnehmende entscheiden, ob sie Forschungseinrichtungen in Europa und weltweit Zugriff auf ihre Daten und Proben gewährent.

Schlüsselkonzepte für die Verwendung von CHRIS-Daten und -Proben: Untersuchungsfelder und Ziele

Zweck: wissenschaftliche Forschung in den in der Einwilligung genannten Untersuchungsfeldern

Untersuchungsfelder: Herz-Kreislauf, Neurologie, Stoffwechsel, Krebserkrankungen

Zugriff auf Daten und Proben für Forschungszwecke

Der Zugriff erfolgt nach genau festgelegten Vorschriften und wird von Aufsichts-, Bewertungs- und Kontrollorganen überwacht.

Zugang zu CHRIS-Daten und Proben

  • Der Zugriff auf die Daten und Proben wird nur Organisationen gewährt, die wissenschaftliche Forschungszwecke verfolgen und einen Antrag an den Zugriffsausschuss stellen.

  • Für die Verwendung von Daten und Proben ist für jedes einzelne Forschungsprojekt eine Genehmigung durch den Zugriffsausschuss erforderlich.  

  • Für Projekte, die die Verwendung von Daten und Proben in genehmigten Projekten mit neuen oder unvorhergesehenen Aspekten beinhalten und daher eine Kommunikation mit den Teilnehmenden erfordern (Benachrichtigung und Opt-out/Opt-in), ist die Genehmigung des Ethikkomitees notwendig.

Forschende, die an der Durchführung von Forschungsarbeiten mit Daten und Proben der CHRIS-Studie interessiert sind, können den Zugriff über das CHRIS-Portal beantragen.

Der Zugriffsausschuss prüft den Antrag unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Der Zugriff erfolgt im Einklang mit der informierten Einwilligung der CHRIS-Studie.

  • Das Projekt verfügt über die erforderlichen institutionellen Genehmigungen.

  • Das Projekt sieht die Verwendung der geringstmöglichen Menge an Daten oder Proben vor.

  • Der Antragstellende wendet die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen an.     

Schließlich bestimmen diese, ob ein weiterer Genehmigungsschritt im Ethikkomitee notwendig ist.

Nach der Genehmigung durch den Zugriffsausschuss wird die Verwendung der Daten und Proben in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung und der Einwilligung auf der Grundlage von Verträgen zwischen Eurac Research und den Antragsteller gewährt.


Verwendung von Zelllinien

Eine Bewertung und Genehmigung durch den Zugriffsausschuss ist auch für die Verwendung von Zelllinien erforderlich, die aus biologischem Material gewonnen wurden, das in der Biobank des Instituts für Biomedizin von Eurac Research aufbewahrt wird. Außerdem müssen Projekte, bei denen solche Zelllinien verwendet werden, mit der informierten Einwilligung übereinstimmen, wie dies für die Verwendung von im Rahmen der CHRIS-Studie gesammelten oder gewonnenen Biomaterialien vorgesehen ist.

Zugriff auf Daten und Proben durch externe Forschungseinrichtungen: Weitergabe von Daten und Proben zu Forschungszwecken

Die CHRIS-Studie sieht - sofern die Einwilligung der Teilnehmenden vorliegt - die Weitergabe von Daten und Ergebnissen an andere Forschungspartner vor, entsprechend der in der internationalen Forschungsgemeinschaft üblichen Praxis. Die Daten werden weitergegeben, um die Gesundheitsforschung zu fördern und Fortschritte im Bereich der Biomedizin zu ermöglichen.

Die Weitergabe von Daten und Proben an andere Forschende ermöglicht die Durchführung von zahlreichen Forschungsprojekten auf der Grundlage desselben Datenmaterials und damit die bestmögliche Nutzung der von den Forschungsteilnehmenden zur Verfügung gestellten Daten und Proben. Durch die Weitergabe von Daten oder Ergebnissen können die in einer anderen Bevölkerungsgruppe erzielten Ergebnisse bestätiget werden. Außerdem können mit Technologien und Methoden, die nur anderen Forschungszentren zur Verfügung stehen, vertiefende Studien durchgeführt werden. Die Ressourcen der Biobank werden ausgiebig genutzt und werden ihrerseits durch die Daten, die von den Forschenden, die sie nutzen konnten, gewonnen wurden, bereichert. Somit werden die Ressourcen der CHRIS-Studie durch die Weitergabe vermehrt.

Durch die Weitergabe von Daten und Proben können die Ressourcen der Studie für die Forschung vielfältig genutzt werden. Dies bedeutet einen allgemeinen Nutzen für die Entwicklung des Wissens in den für die CHRIS-Studie relevanten Bereichen.

Die Teilnehmenden äußern ihre Entscheidung hinsichtlich der Weitergabe durch die dynamische informierte Einwilligung.

 

Die Datenweitergabe erfolgt über das CHRIS-Portal.

Welche Daten und biologischen Proben können weitergegeben werden?

Es dürfen nur Daten, biologische Proben oder Ergebnisse weitergegeben werden, aus denen nicht unmittelbar auf die Identität einer Person geschlossen werden kann und daher geschieht dies immer in kodierter/pseudonymisierter Form. Es dürfen nur Daten und/oder Proben weitergegeben werden, die für das beantragte und vom Zugriffsausschuss genehmigte Forschungsprojekt unbedingt erforderlich sind.

Es dürfen keine Informationen veröffentlicht werden, die negative Assoziationen hervorrufen oder die lokalen Gemeinschaften schädigen könnten. Teilnehmende können jedoch selbst entscheiden, in welchem Umfang er Zugriff auf die Daten gewähren möchte.

Die Daten können eingeteilt werden in:

1.  auf Einzelpersonen bezogene Daten

2. aggregierte Daten

Bei auf Einzelpersonen bezogenen Daten handelt es sich um personenbezogene Daten, d. h. „ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person“ beziehen. Dies ist die Definition in Artikel 4 der Datenschutz-Grundverordnung. Auf Einzelpersonen bezogene Daten unterliegen Einschränkungen bei der Weitergabe.

Aggregierte Daten sind das Ergebnis der Verarbeitung und Analyse von auf Einzelpersonen bezogene Daten. Sie repräsentieren eine Gesamtbevölkerung und die Identität einer einzelnen Person kann von ihnen nicht abgeleitet werden. Aggregierte Daten sind beispielsweise das Durchschnittsalter der Teilnehmenden oder der durchschnittliche Kaffeekonsum. Daher unterliegen sie nicht notwendigerweise allen Einschränkungen für die Weitergabe, die für auf Einzelpersonen bezogene Daten gelten. Im Einklang mit den auf nationaler und internationaler Ebene entwickelten Grundsätzen darf die Weitergabe aggregierter Daten jedoch nicht zu einer Stigmatisierung oder Diskriminierung der Bevölkerung führen.

An wen können weitergegeben werden?

CHRIS-Daten können in kodierter Form an Forschungspartner (darunter auch internationale und aus Nicht-EU-Ländern) weitergegeben werden, wobei es zwei Optionen gibt:

1.  Erste Option: Der Zugriff auf die kodierten Daten erfolgt ausschließlich durch europäische Forschungspartnern, die durch einen Forschungsvertrag gebunden sind.

2.  Zweite Option: Forschende dürfen kodierte Daten auf breiterer Basis weitergeben, z. B. innerhalb internationaler Forschungskonsortien. Diese können auch in Ländern tätig sein, in denen nicht dieselben Schutzmaßnahmen gelten, wie sie in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung festgeschrieben sind.

 

Je nach gewählter Option können Daten auch an internationale Partner in Ländern weitergegeben werden, die sich nicht nach den europäischen Vorschriften richten, z. B. die Vereinigten Staaten von Amerika. In diesem Fall wird im Einzelfall die Anwendung besonderer Garantien geprüft, um ein Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten, das dem in der Europäischen Union garantierten Niveau entspricht.

Darüber hinaus kann der Südtiroler Sanitätsbetrieb als wissenschaftlicher Partner der CHRIS-Studie den Zugriff auf die Proben und Daten in kodierter Form für spezifische Studien innerhalb der in der informierten Einwilligung genannten Forschungsbereiche beantragen.

 

Wie?

Die etwaige Weitergabe von Daten und biologischen Proben an andere Einrichtungen:

  • Erfolgt nur mit der allgemeinen Einwilligung der Teilnehmenden.

  • Erfordert die Genehmigung des Zugriffsausschusses.

  • Findet nur nach Unterzeichnung der Weitergabevereinbarung statt

  • Kann die Genehmigung das Ethikkomitees erfordern.

  • Unterliegt dem ethischen Protokoll der CHRIS-Studie.     

Welche Art von Kontrolle haben die Teilnehmenden über ihre Daten und Proben?

1. In der informierten Einwilligung können Teilnehmende wählen, ob sie der Weitergabe von Daten und Proben zu Forschungszwecken innerhalb und außerhalb Europas zustimmen. Diese Entscheidung kann jederzeit geändert werden.

2. Wenn Teilnehmende der Weitergabe von Daten und Proben zugestimmt haben, werden sie bei Studien mit neuen oder im Rahmen der CHRIS-Studie nicht vorhergesehenen Aspekten benachrichtigt. Sie können dann wählen, ob sie teilnehmen möchten, je nach Art des von der dritten Partei geplanten Forschungsprojekts und dem vom Zugriffsausschuss für dieses spezifische Projekt festgelegten Benachrichtigungs- und Einwilligungsverfahren durch ein Opt-out- (passive Einwilligung) oder Opt-in-Verfahren (aktive Einwilligung).

Für jene Studien, deren Zielsetzung bereits durch die in der Einwilligung angegebenen Bereiche abgedeckt ist, erhalten die Teilnehmenden weder eine Benachrichtigung noch wird er um eine ausdrückliche Einwilligung ersucht. Für solche Projekte wurde der Zugriff auf die eigenen Daten und Proben bereits mit der Einwilligung zur Teilnahme an der CHRIS-Studie genehmigt.

3. Im Sinne der Transparenz, können alle Teilnehmende verfolgen, wie ihre Daten und Proben verwendet werden. Durch Anmeldung bei MyCHRIS kann man die Beschreibung der Projekte einsehen, in denen die eigenen Daten und Proben verwendet werden, und erfahren, welche Institution auf sie Zugriff hat. 

Andere Zugriffe

Zugriff durch das ärztliche Fachpersonal des Südtiroler Sanitätsbetriebs

Auf Wunsch des Teilnehmenden können die im Rahmen der CHRIS-Studie gemessenen Werte (z. B. Blutdruck oder anthropometrische Parameter) einem behandelnden Arzt des Südtiroler Sanitätsbetriebs zur Verfügung gestellt werden. Der Arzt muss sich dazu mit dem Institut für Biomedizin von Eurac Research in Verbindung setzen und zugleich den Patienten um eine schriftliche Genehmigung für den Zugriff auf die Daten ersuchen. Dieses Verfahren ist für die Teilnehmenden der CHRIS-Studie eine Gelegenheit, die Aussagefähigkeit der in CHRIS-Studie durchgeführten Untersuchungen zu erweitern.


Zugriff durch Behörden

Keine Behörde hat direkten Zugriff auf die gesammelten Daten oder kann einen Teilnehmenden anhand dieser Daten identifizieren, es sei denn, es handelt sich um gesetzlich vorgesehene Sonderfälle, z. B. einen schriftlichen Gerichtsbeschluss oder einen gesundheitlichen Notfall. In diesen Fällen ist es zwingend erforderlich, den Teilnehmenden zu informieren und die Datenschutzbehörde über den Zugriff zu unterrichten.


Governance und Recht: Aufgaben und Verantwortlichkeit

Aufgaben und Verantwortlichkeit

Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Studie gewonnenen Informationen, das biologische Material und die erhobenen genealogischen Daten werden vom Institut  für Biomedizin von Eurac Research unter Einhaltung der europäischen Vorschriften und der nationalen Gesetze aufbewahrt. Das Institut für Biomedizin von Eurac Research ist für die Dauer der Studie der gesetzliche Verwahrer der Daten und Proben und verpflichtet sich, sie mit größter Sorgfalt zu behandeln und nur befugtem Personal für die in der Einverständniserklärung festgelegten Zwecke Zugriff zu währen.

In Übereinstimmung mit den in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegten Aufgaben und Verantwortlichkeiten ist Eurac Research der für die Datenverarbeitung Verantwortliche und trägt daher die direkte Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu gehören personenbezogene Daten, Gesundheitsdaten (einschließlich Alter, Geschlecht, Krankengeschichte, Krankheiten und biometrische Daten, Labortestergebnisse einschließlich genetischer Daten) sowie biologisches Material und genealogische Daten (einschließlich der Stammbäume) der Studienteilnehmenden für die angegebenen Zwecke (Forschung in den beschriebenen Bereichen).

Die Daten und Proben dürfen unter keinen Umständen verkauft werden. Sollte die CHRIS-Studie abgebrochen werden und aus irgendeinem Grund die in der Einwilligungserklärung vorgesehenen Sicherheitsbedingungen nicht gewährleistet werden können, ist das Institut für Biomedizin verpflichtet, die Daten und Proben zu vernichten, um Schäden für die Teilnehmenden zu vermeiden.


Governance und Recht: Kontrollorgane

Kontrollorgane der CHRIS-Studie

Die CHRIS-Studie verfügt über Kontrollorgane, die alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verwendung von Daten und Proben in der Forschung überwachen.

Wissenschaftlicher Beirat: Es handelt sich um einen externen Beirat aus italienischen und internationalen Sachverständigen, der die wissenschaftliche Qualität des Projekts bewertet und neue Forschungsrichtungen empfiehlt. Er tritt einmal im Jahr zusammen.

Ethikkommission: eine externe Bewertungskommission, die alle Protokolle und Studien im Rahmen von CHRIS prüft. Sie stellt sicher, dass die Studien im Einklang mit den Vorschriften stehen und ethisch vertretbar sind.

Wissenschaftliche Leitung der Studie: besteht aus den Studienleitung.

Zugriffsausschuss: regelt und bewertet Anträge auf Zugriff auf CHRIS-Daten und -Proben sowohl von internen (Eurac Research und Südtiroler Sanitätsbetrieb) als auch externen Forschenden. Es handelt sich um ein internes Gremium von Eurac Research, das sich aus Experten zusammensetzt, die die Zugriffsregelung für CHRIS-Daten und -Proben anwenden.

Technischer Ausschuss für die Studiendurchführung: leitet und überwacht die laufende Durchführung der Studie.


CHRIS-Portal

CHRIS-Portal, das Portal für Forschende

Das CHRIS-Portal ist eine Plattform für Forschende, die an der Durchführung von Forschungsarbeiten mit den im Rahmen der CHRIS-Studie gesammelten Daten und Proben interessiert sind und Zugriff auf den Ressourcen der Biobank haben.

Das Portal richtet sich an Forschende. Das Portal ermöglicht es den Forschenden, die an den Ressourcen der CHRIS-Studie interessiert sind:

  • die Art der in CHRIS verfügbaren Daten und Proben zu konsultieren

  • alle Regeln für den Zugriff auf die CHRIS-Ressourcen einsehen

  • den Zugriff auf Daten und Proben für ein bestimmtes Projekt beantragen.

Mit dem Portal wird der Zugriffsprozess verbessert, gestrafft und standardisiert und findet online statt.



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